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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97   

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https://dejure.org/1997,3250
OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97 (https://dejure.org/1997,3250)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.12.1997 - Ws 1296/97 (https://dejure.org/1997,3250)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - Ws 1296/97 (https://dejure.org/1997,3250)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines eigenen Fernsehgerätes eines Gefangenen; Beurteilungsspielraum der Vollzugsbehörde bei bei der Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt; Ordnungsgemäße Erhebung der formellen Rüge des Anstaltsleiters der Justizvollzugsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 69 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StVollzG § 69 Abs. 2
    Strafvollzug - Fernsehgerät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 592
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97
    Soweit die Rechtsprechung bei manchen unbestimmten Rechtsbegriffen der Vollzugsbehörde einen Beurteilungsspielraum zuerkannt hat, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind, ist ein solcher Fall nur dann angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunft liegender Vorgänge (Prognoseentscheidungen) oder um sonstige Fragen handelt, die eine höchstpersönliche Wertung (z.B. Benotung von Prüfungsleistungen) enthalten (Schwind/Böhm, § 115 RN 22; BGH NStZ 1982, 173 ).
  • OLG Nürnberg, 06.09.1983 - Ws 628/83

    Anstalt; Gefährdung der Sicherheit ; Gefährdung der Ordnung; Besuche ehemaliger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97
    Der ablehnende Bescheid der Justizvollzugsanstalt A. vom 10. Januar 1997 genügt den Anforderungen, welche die Rechtsprechung an den Inhalt von Entscheidungen der Vollzugsbehörden stellt (vgl. insbesondere OLG Hamm NStZ 83, 237; OLG Nürnberg NStZ 84, 93).
  • OLG Hamm, 13.01.1983 - 7 Vollz (Ws) 148/82
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97
    Der ablehnende Bescheid der Justizvollzugsanstalt A. vom 10. Januar 1997 genügt den Anforderungen, welche die Rechtsprechung an den Inhalt von Entscheidungen der Vollzugsbehörden stellt (vgl. insbesondere OLG Hamm NStZ 83, 237; OLG Nürnberg NStZ 84, 93).
  • OLG Frankfurt, 17.02.1982 - 3 Ws 691/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97
    Der unbestimmte Rechtsbegriff "begründeter Ausnahmefall" unterliegt nach herrschender Meinung im vollen Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (Calliess/Müller-Dietz, 69 RN 4; Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 69 RN 6; OLG Frankfurt NStZ 82, 350; OLG Celle NStZ 1984, 144 ; ZfStrVO 1990, 307; OLG Hamm NStZ 1990, 560).
  • OLG Hamm, 21.06.1990 - 1 Vollz (Ws) 65/90
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.1997 - Ws 1296/97
    Der unbestimmte Rechtsbegriff "begründeter Ausnahmefall" unterliegt nach herrschender Meinung im vollen Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (Calliess/Müller-Dietz, 69 RN 4; Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 69 RN 6; OLG Frankfurt NStZ 82, 350; OLG Celle NStZ 1984, 144 ; ZfStrVO 1990, 307; OLG Hamm NStZ 1990, 560).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2010 - 1 Ws 103/10

    Strafvollzug: Beschaffung steuerlicher Unterlagen als wichtiger Grund für die

    Der Vollzugsbehörde steht - anders als der Strafvollstreckungskammer - diesbezüglich keinerlei Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1998, 592).
  • OLG Rostock, 15.12.2004 - I Vollz (Ws) 5/04

    Besuchserlaubnis für verlobte Strafgefangene in gleicher Vollzugsanstalt

    419/00">StV 2001, 40 f.; LG Hamburg ZfStrVO 2000, 252, 254) zu bedenken sein; gegebenenfalls wäre auch eine Spruchreife im Sinne des § 115 Abs. 4 Satz 1 StVollzG gegeben, weil dann - anders als bisher - das auf der Rechtsfolgenseite bestehende Ermessen der JVA auf Null reduziert sein könnte (vgl. nur OLG Nürnberg NStZ 1998, 592; Arloth aaO § 115 Rdn. 12 f.).
  • KG, 22.08.2016 - 5 Ws 111/16

    Antragsverfahren auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Zwar ist die Sperre - was nicht von vornherein zulässig ist (vgl. OLG Nürnberg NStZ 1998, 592; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2014 - 1 Ws [Vollz] 192/13 - juris Rdn. 16, 45; vgl. aber [für die Verneinung der Ausgangseignung] HansOLG Hamburg StraFo 2016, 129 - juris Rdn. 26) - nur in mündlicher Form erteilt worden, so dass die Kammer die für die Darstellung des Sach- und Streitstandes erforderlichen Informationen nicht einem (möglicherweise bereits vom Antragsteller im Verfahren nach § 109 StVollzG mitgeteilten) schriftlichen Bescheid entnehmen konnte.
  • OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 3 Ws 53/02

    Strafvollzug: Haltung eines Salomonenkakadus im Haftraum; Überprüfbarkeit der

    Nachdem der Verurteilte die Genehmigung, einen Salomonenkakadu zu halten, begehrt, ist für die Prüfung, ob ihm ein solcher versagt bzw. genehmigt werden kann, auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (OLG Celle ZfStrVo 1992, 258; vgl. etwa auch OLG Nürnberg NStZ 1998, 592).
  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 1 Vollz (Ws) 166/13

    Anspruch auf schriftliche Begründung einer Maßnahme

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass ein Anspruch auf schriftliche Bescheidung bei Maßnahmen nach dem StVollzG nicht besteht, wohl aber ggf. im Falle einer besonders schwierigen Sach- und Rechtslage ein Anspruch auf schriftliche Begründung, um dem Betroffenen eine hinreichende Überprüfung der Maßnahme zu ermöglichen (vgl. nur OLG Hamm NStZ 1983, 237; OLG Hamm ZfStrVO 1998, 312; OLG Nürnberg NStZ 1998, 592).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.07.1998 - Ws 507/98   

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https://dejure.org/1998,13511
OLG Bamberg, 28.07.1998 - Ws 507/98 (https://dejure.org/1998,13511)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.07.1998 - Ws 507/98 (https://dejure.org/1998,13511)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - Ws 507/98 (https://dejure.org/1998,13511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3508
  • NStZ 1998, 592 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Denn § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB setzt auch in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten keine Gewißheit künftiger Straffreiheit des Verurteilten voraus, sondern läßt für eine günstige Prognose eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügen; die Neufassung hat insoweit keine grundlegende sachliche Änderung gegenüber § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB a.F. gebracht (Senat in std. Rspr., vgl. zuletzt Beschluß vom 20. Oktober 1998 - 5 Ws 557/98 - vgl. auch OLG Frankfurt a.M. a.a.O.; OLG Bamberg NJW 1998, 3508).
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